Cochem-Zell
Cochem-Zell: Beamter hat 45.000 Euro unterschlagen

Cochem-Zell. Das Geld, das eigentlich für Grundstückseigentümer bestimmt war, hat er sich auf sein privates Konto überweisen lassen: So hat sich ein Mitarbeiter der Kreisverwaltung Cochem-Zell um 45.000 Euro bereichert.

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Cochem-Zell. Das Geld, das eigentlich für Grundstückseigentümer bestimmt war, hat er sich auf sein privates Konto überweisen lassen: So hat sich ein Mitarbeiter der Kreisverwaltung Cochem-Zell um 45.000 Euro bereichert.

Der Betrug flog auf, der Mann ist inzwischen aus dem Beamtenverhältnis entlassen und muss sich jetzt vor dem Schöffengericht in Cochem verantworten. Dort wurde das Hauptverfahren eröffnet, der Prozess beginnt am 20. Dezember.

Der Angeklagte war zuletzt beim Kreiswasserwerk beschäftigt und kümmerte sich um die Erstattung von zu viel gezahlten Beträgen. Dabei spielte ihm ein Urteil des Bundesfinanzhofes in die Hände: Erstmalige Erschließungskosten wurden zunächst mit 19 Prozent Umsatzsteuer abgerechnet, laut Bundesfinanzhof durften aber nur sieben Prozent Umsatzsteuer geltend gemacht werden. Daraufhin konnten sich die Grundstückseigentümer die zuviel bezahlten Steuern vom Kreiswasserwerk zurückerstatten lassen. Viele Cochem-Zeller stellten einen entsprechenden Antrag – aber nicht alle. Das nutzte der Angeklagte. Er kannte schließlich die Namen und hatte alle Daten als Abrechnungsgrundlage. Kurzerhand reichte er beim Kreiswasserwerk fingierte Anträge ein und ließ sich das Geld auf sein eigenes Konto oder das von Angehörigen und Freunden überweisen. Innerhalb eines kurzen Zeitraumes erschlich er sich diese Weise 45.000 Euro. Einige Beträge kassierte er auch in bar.

Sein betrügerisches Treiben fiel intern auf. Das Wasserwerk beauftragte zunächst einen Wirtschaftsprüfer, der den Verdacht bestätigte. Der Beamte wurde suspendiert, gleichzeitig wurde beim Verwaltungsgericht Trier Klage auf „Entfernung aus dem Dienst“ erhoben. Bevor jedoch das Disziplinarverfahren begang, schied der Mann auf eigenen Antrag hin zum 31. Mai 2010 aus dem Beamtenverhältnis aus. Die Kreisverwaltung schaltete außerdem die Staatsanwaltschaft Koblenz ein, die ermittelte und inzwischen Anklage erhoben hat.

Außerdem macht die Kreisverwaltung den Betrug bei der sogenannten Vermögenseigenschadensversicherung geltend. Die erstattet die unmittelbaren Schäden bei Betrügereien bis auf einen Selbstbehalt von 1000 Euro.

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