Koblenz - Das oberste Gericht von Rheinland-Pfalz hat den Untersuchungsausschuss zum früheren CDU-Finanzchaos für grundsätzlich zulässig erklärt.
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Rheinland-Pfalz – Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof hält den Untersuchungsausschuss zum früheren CDU-Finanzchaos für zulässig. Damit ist eine Klage der Christdemokraten weitgehend gescheitert. Bald werden in Mainz gleich zwei Untersuchungsausschüsse tagen.