Rheinland-Pfalz
Burg Balduinstein: Noch mehr Jungen missbraucht?

Burg Balduinstein (Rhein-Lahn-Kreis) wird von den Wandervögeln als Jugendburg genutzt. Hier sollen sich einige der Missbrauchsfälle zugetragen haben. 

Johannes Robalotoff

Koblenz/Balduinstein - Gegen einen Gruppenführer der Wandervögel sind erneut schwere Vorwürfe sexuellen Missbrauchs bekannt geworden. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat nach Informationen unserer Zeitung gegen einen 53-jährigen Mann Anklage wegen Kindesmissbrauch (24 Fälle) und Missbrauch von Schutzbefohlenen (drei Fälle) erhoben.

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Koblenz/Balduinstein – Gegen einen Gruppenführer der Wandervögel sind erneut schwere Vorwürfe sexuellen Missbrauchs bekannt geworden. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat nach Informationen unserer Zeitung gegen einen 53-jährigen Mann Anklage wegen Kindesmissbrauch (24 Fälle) und Missbrauch von Schutzbefohlenen (drei Fälle) erhoben.

Von unserem Redakteur Hartmut Wagner

Erst Ende vergangener Woche hatte das Landgericht Saarbrücken einen Gruppenführer (37) der pfadfinderähnlichen Bewegung Autonome Wandervögel zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen verurteilt.

Beide Männer sollen einen Teil ihrer Missbrauchstaten auf der Burg Balduinstein (Rhein-Lahn-Kreis) verübt haben. Sie ist Heimatstandort der Autonomen Wandervögel und gehört seit 1979 dem Verein „Freies Bildungswerk Balduinstein“. Auffallend ist: Die beiden mutmaßlichen Tatzeiträume überlappen sich. Der 37-Jährige soll seine Missbrauchstaten von 2004 bis 2006 verübt haben, der 53-Jährige von 2002 bis 2006.

Das wirft die Staatsanwaltschaft dem 53-Jährigen vor: Der Mann, der in Nordrhein-Westfalen lebt, soll zahlreiche sexuelle Übergriffe auf zwei Jungen verübt haben, die ihm von deren Eltern anvertraut worden waren. Zu den Taten kam es laut Anklage bei mehreren Veranstaltungen und Treffen auf Burg Balduinstein, außerdem während eines Ausflugs der Wandervögel an die Adria. Die beiden Opfer sollen zwischen 12 und 15 Jahre alt gewesen sein.

Der 53-Jährige hat sich zu den Vorwürfen bisher nicht geäußert. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken gab das Verfahren gegen ihn Anfang 2013 an die Staatsanwaltschaft Koblenz ab. Diese erhob inzwischen Anklage beim Schöffengericht Diez. Ob und wann es zum Prozess kommt, ist noch unklar.

Vergangene Woche hatte das Landgericht Saarbrücken den 37-Jährigen verurteilt, weil er unter anderem einen Jungen zusehen ließ, als er mit seiner damaligen Ehefrau den Beischlaf vollzog. Später soll er sich mehrfach direkt an ihm vergriffen haben. Der Vorsitzende Richter sprach laut einem Artikel der Saarbrücker Zeitung von einem System, das der Mann geschaffen habe, um sexuelle Übergriffe zu erleichtern. Das erinnere an ähnliche Fälle in kirchlichen Einrichtungen. Der Anwalt des Mannes hat gegen das Urteil Revision eingelegt.

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