Nach jeder Flutkatastrophe wird über die Einführung einer verpflichtenden Elementarversicherung für Hausbesitzer diskutiert. Sobald das Hochwasser verschwunden ist, verstummt die Diskussion wieder. Weil viele Hausbesitzer nicht oder nicht ausreichend gegen Schäden durch Überflutung, Starkregen oder Erdrutsch versichert sind, bleiben sie häufig auf den Kosten für die Sanierung sitzen. Die wahrscheinliche neue Bundesregierung aus Union und SPD hat das Problem erkannt. Sie will eine Pflicht zur Elementarschadenversicherung einführen.
Fast vier Jahre ist es her, dass die verheerende Ahrflut zu vielen Schäden an Häusern geführt hat. Der Wiederaufbau ist eine Generationenaufgabe. Es kommt immer wieder zu teils heftigen Überschwemmungen in Rheinland-Pfalz, etwa an Pfingsten 2024 in Kirn. Vor allem die Bundesländer drängen seit Jahren auf eine verpflichtende Elementarversicherung. Verständlich. Sind sie es doch, die bei Flutkatastrophen in Form von Soforthilfen betroffene Hausbesitzer finanziell unterstützen. Bund und Länder sind dazu nicht verpflichtet.

Im Bundesrat stimmten die Länder im vergangenen Jahr mehrheitlich für die Einführung einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung. Die Länder gaben der Bundesregierung den Auftrag, ein Gesetz zur Einführung einer solchen Pflichtversicherung gegen Elementarschäden auf die Schiene zu bringen. Die bisherige Bundesregierung sah die Notwendigkeit nicht.
Schwarz-Rot hat nun in dem 144 Seiten umfassenden Koalitionsvertrag ausdrücklich die Pflicht zu einer solchen Elementarschadenversicherung für alle neu erbauten Häuser festgeschrieben. Ebenso sollen bestehende Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden. Fragen und Antworten dazu:
Wie viele Hausbesitzer sind gegen Flutschäden versichert?
Jedes zweite Haus in Rheinland-Pfalz sei nicht gegen Extremwetterereignisse versichert, sagte im vergangenen Jahr Philipp Wolf, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Die vielen Überschwemmungen der vergangenen Monate hätten gezeigt, dass Stark- und Dauerregen unvorhersehbar seien. Der Appell an die Hausbesitzer, sich auf freiwilliger Basis gegen Elementarschäden zu versichern, habe nicht zu einer höheren Anzahl an Versicherungen geführt.
Welche Schäden sind von der Elementarversicherung gedeckt?
Während die Gebäudeversicherung ausschließlich für Schäden am Haus aufkommt, die durch Feuer, Leitungswasser, Hagel, Sturm oder Blitz entstanden sind, deckt eine Elementarschadenversicherung Schäden ab, die durch Naturgewalten wie Starkregen, Hochwasser, Erdrutsche oder Erdbeben entstanden sind. Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz weist darauf hin, dass in dem Koalitionsvertrag vorgesehen ist, neue Baugebiete nicht mehr in Orten auszuweisen, für die es bekannte Risiken gibt.

Elementarschäden: Prävention und Klimafolgenanpassung aus Sicht der Versicherer essentiell
Am Donnerstag wird bei der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder die Frage auf der Tagesordnung stehen, ob Hausbesitzer dazu verpflichtet werden sollen, eine Versicherung gegen Elementarschäden abzuschließen.
Wie teuer ist eine Elementarversicherung?
Was eine solche Versicherung kostet, hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem vom Standort und der Größe eines Gebäudes und wie hoch das Überschwemmungsrisiko ist. „Diese Gefahrenzonen werden im Wesentlichen nach der Häufigkeit von Hochwassern in der Vergangenheit durch die Versicherungswirtschaft festgesetzt“, erklärt Wolf. Für die Berechnung der Beiträge werden sogenannte Risikozonen verwendet. Eine Elementarschadenversicherung kann in Einzelfällen mehrere hundert Euro pro Jahr für ein Einfamilienhaus kosten.
Gibt es in anderen Ländern verpflichtende Elementarversicherungen?
In Frankreich gibt es seit 1982 eine verpflichtende Versicherung gegen Naturkatastrophen. Die Prämie dafür wird vom Staat einheitlich festgelegt. Die Kosten belaufen sich auf zwölf Prozent der regulären Prämie bei der Wohngebäude- oder Hausratsversicherung. Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz weist darauf hin, dass Frankreich mit diesem Modell eine Versicherungsdichte von 98 Prozent erreiche. Die Verbraucherschützer sehen das französische System als Vorbild für die Versicherung in Deutschland.

Ahrflut, Pfingstflut, Donauflut: Gehört Klimaschutz als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz?
Erst zu Beginn des Jahres Hochwasser in Norddeutschland, dann Überflutungen an Pfingsten im Saarland sowie in Rheinland-Pfalz, nun Fluten in Süddeutschland: Unter dem Eindruck der Überschwemmungen kommen die Umweltminister von Bund und Ländern ab Mittwoch in der Pfalz zusammen.