Mainz – Ist ein Verbot von Rockergruppen in Deutschland möglich? Während am Dienstag in Koblenz der Mordprozess gegen ein Mitglied der Hells Angels wegen tödlicher Schüsse auf einen SEK- Beamten beginnt, wird diese Frage weiter heiß diskutiert.
Eine länderübergreifende Arbeitsgruppe erstelle derzeit einen Zwischenbericht zum einsatztaktischen Vorgehen der Polizei bei der Bekämpfung der Rockerkriminalität, sagte der rheinland-pfälzische Innenminister Karl Peter Bruch (SPD) der dpa in Mainz. „Bei der Innenministerkonferenz im November werden wir uns dann über das weitere gemeinsame Vorgehen verständigen.“
Dabei gehe es auch um erste konkrete Einschätzungen zur Frage eines Verbots von Rockergruppen. „Derzeit wird geprüft, ob genügend Material für ein Verbotsverfahren existiert“, sagte Bruch. In Vorbereitung auf die Innenministerkonferenz werden Anfang November bereits die Staatssekretäre die bis dahin gesammelten Erkenntnisse auswerten. Bruch betonte erneut: „Ein Verbot macht nur Sinn, wenn es bundesweit umsetzbar ist.“
Die tödliche Attacke des 44-Jährigen Hells Angels auf einen SEK- Beamten in Anhausen (Kreis Neuwied) im März, die nun vor Gericht kommt, war laut Bruch ein „weiterer Anstoß“ für die Verbots- Diskussion. Bereits im Sommer 2009, als Mitglieder der Hells Angels im Donnersbergkreis einen führenden Kopf der konkurrierenden Outlaws getötet hatten, sei das Thema ins Rollen gekommen. „Seitdem sind wir näher an die Szene gerückt“, meinte Bruch.
Im Fokus der aktuellen Überprüfung sind nach seinen Angaben die Hells Angels und die Bandidos. „Deren angeblicher Waffenstillstand hat uns dabei nicht beeindruckt“, meinte Bruch. Grundsätzlich ist ein Verbot von Gruppierungen in Deutschland schwierig, weil es hohe rechtliche Hürden gibt. Daher ist dies dem Minister zufolge nicht der einzige Ansatz der Überlegungen, um der Rockerkriminalität zu begegnen.