Blick in die Geschichte: 1994 verabschiedete der Landtag eine erweiterte Widerspruchslösung - Sie kam allerdings nie zur Anwendung
Blick in die Geschichte: Als das Land fast ein eigenes Organspenderecht hatte
Organspendeausweise sind im Augenblick eminent wichtig. Kommt eine Widerspruchslösung, wäre jeder automatisch Spender. Foto: dpa
dpa

Rheinland-Pfalz. Als Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Anfang September vorgeschlagen hat, dass jeder Deutsche automatisch Organspender sein kann, solange er nicht ausdrücklich widerspricht, dürfte er mit Gegenwind gerechnet haben. Die Widerspruchslösung sorgte schließlich in Deutschland schon einmal für große Aufregung. „Wer durch Rheinland-Pfalz fährt und einen Unfall hat, wird ausgeräumt“, titelte ein Boulevardblatt aus Spahns Heimatbundesland Nordrhein-Westfalen gewohnt reißerisch. Warum der makabere Titel? Die Antwort trägt die sachlich bürokratische Nummer 12/2094. Dahinter versteckt sich das „Transplantationsgesetz für das Land Rheinland-Pfalz“.

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Der grobe Inhalt des Gesetzes kommt der Widerspruchslösung, die nun Jens Spahn ins Spiel gebracht hat, durchaus nah. Die Abgeordneten beschlossen im Juni 1994 eine erweiterte Informationslösung. Hans-Artur Bauckhage (FDP) fasste den Entwurf in seiner Landtagsrede so zusammen: „Eine Entnahme ist dann zulässig, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten schriftlich oder in anderer Form eingewilligt hat oder wenn eine solche Erklärung fehlt, die nächsten ...

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