Mehrheit der Bürger will Komplettumzug nach Berlin - Doch NRW und die Stadt am Rhein wollen am Status quo festhalten
Bilanz nach 25 Jahren: Bonn muss für Regierungssitz kämpfen
Im Juni 1991 beschloss der Bundestag in Bonn den Umzug von Parlament und Regierung nach Berlin. Was ist davon geblieben?
dpa

Berlin. Im Juni 1991 beschloss der Bundestag in Bonn den Umzug von Parlament und Regierung nach Berlin. Knapp drei Jahre später, am 26. April 1994, wurde als eine Art Lebensversicherung für die Bundesstadt Bonn das Berlin/Bonn-Gesetz verabschiedet. Es legt fest, wie der Umzug gestaltet werden soll, und fordert unter anderem die „Sicherstellung einer dauerhaften und fairen Arbeitsteilung zwischen der Bundeshauptstadt Berlin und der Bundesstadt Bonn“. Die ehemalige Hauptstadt soll einen „angemessenen Ausgleich“ bekommen. Wie ist der Stand nach 25 Jahren? Und wie geht es weiter? Wir beantworten die wichtigsten Fragen:

Was regelt das Berlin/Bonn-Gesetz? Das Gesetz war 1994 eine direkte Folge des Hauptstadtbeschlusses des Bundestags vom 20. Juni 1991. Damals hatte das Parlament mit nur knapper Mehrheit für Berlin als Sitz des Parlaments und der Regierung gestimmt.

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