<span class="FettAnlUZ">Justiz </span><span>Betrüger narrte Gerichte – Jetzt müssen Entscheidungen möglicherweise auch von Amts wegen aufgehoben werden </span>: Betrug aufgedeckt: Der falsche Psychologe und die Folgen für die Opfer
Justiz Betrüger narrte Gerichte – Jetzt müssen Entscheidungen möglicherweise auch von Amts wegen aufgehoben werden
Betrug aufgedeckt: Der falsche Psychologe und die Folgen für die Opfer
Sorgerechtsfälle sind häufig besonders sensibel. Foto: dpa picture alliance / Andreas Geber
Jahrelang hat ein falscher Diplom-Psychologe Gutachten für Gerichte vorgelegt – und in Kindschaftsfragen über Familienschicksale entschieden. Das Landgericht Bad Kreuznach schickte den 44-Jährigen inzwischen wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 175 Fällen (Schaden für die Justizkasse: rund 800.000 Euro) und uneidlicher Falschaussage in sieben Fällen für drei Jahre ins Gefängnis. Was ist aber mit den Gerichtsentscheidungen? Müssen sie alle auf den Prüfstand? Was können betroffene Familien erwarten? Wir fragten beim Mainzer Justizministerium nach.
Müssen längst rechtskräftige Entscheidungen von Amts wegen aufgehoben werden?
Wenn die Verfahren auch von Amts wegen eingeleitet wurden – etwa, wenn ein Jugendamt das Wohl eines Kindes in einer Familie gefährdet sah, ja. Da sich mit dem entlarvten Diplom-Psychologen „die Sach- oder Rechtslage nachträglich wesentlich geändert hat“, müssten die Gerichte von sich aus tätig werden, sagt Ministeriumssprecher Christoph Burmeister, der früher selbst ...