So sah es nach der Flut im Ahr-Weinort Mayschoss aus. Foto: dpa dpa
Berlin. Das Berliner Bundeskabinett hat jetzt die Verordnung zum Wiederaufbaufonds für die Opfer der Flutkatastrophe beschlossen. Sie regelt, wie viel Geld nach Rheinland-Pfalz und nach Nordrhein-Westfalen fließen soll. Bürger und Firmen sollen in der Regel 80 Prozent ihrer Schäden vom Staat ersetzt bekommen.
Lesezeit 2 Minuten
Aufbauhilfefonds: Bund und Länder richten einen Wiederaufbaufonds mit einem Volumen von bis zu 30 Milliarden Euro für die Opfer der Flutkatastrophe von Mitte Juli ein. Davon sollen 2 Milliarden Euro für die Sanierung bundeseigener Verkehrswege verwendet werden und allein vom Bund finanziert werden.