Bundeskabinett hat die Verordnung zum Wiederaufbaufonds beschlossen
Beschluss zum Wiederaufbau: Wie die Fluthilfe verteilt wird
So sah es nach der Flut im Ahr-Weinort Mayschoss aus. Foto: dpa
dpa

Berlin. Das Berliner Bundeskabinett hat jetzt die Verordnung zum Wiederaufbaufonds für die Opfer der Flutkatastrophe beschlossen. Sie regelt, wie viel Geld nach Rheinland-Pfalz und nach Nordrhein-Westfalen fließen soll. Bürger und Firmen sollen in der Regel 80 Prozent ihrer Schäden vom Staat ersetzt bekommen.

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Aufbauhilfefonds: Bund und Länder richten einen Wiederaufbaufonds mit einem Volumen von bis zu 30 Milliarden Euro für die Opfer der Flutkatastrophe von Mitte Juli ein. Davon sollen 2 Milliarden Euro für die Sanierung bundeseigener Verkehrswege verwendet werden und allein vom Bund finanziert werden.

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Rheinland-Pfalz

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