Rheinland-Pfalz. Auch die überarbeitete Fassung des neuen Jagdgesetzentwurfs findet in der Jägerschaft wenig Zustimmung: So übt etwa der Landesverband der Berufsjäger Kritik an Umweltministerin Katrin Eder (Grüne). Im neuen Entwurf fänden sich „in keiner Silbe“ die Verbesserungsvorschläge für die Gesetzesnovellierung wieder, die der Verband eingebracht habe, kritisiert Nico Schulze, stellvertretender Vorsitzender des Landesverbands der Berufsjäger. Sein Fazit: „Der überarbeitete Gesetzentwurf ist noch schlechter und ungeeigneter, um Wildtiere und ihren Lebensraum zu schützen“. Deshalb fordere er weiterhin, das Gesetzesvorhaben in Gänze zu verwerfen.
Rückblick: Umweltministerin Eder hatte im Juli 2023 den Entwurf eines neuen Landesjagdgesetzes vorgestellt. Ihr erklärtes Ziel war es, eines der modernsten Jagdrechte in Deutschland zu entwickeln, das Antworten auf die gegenwärtigen umwelt-, klima- und jagdpolitischen Herausforderungen geben sollte.
In Kraft treten sollte das neue Regelwerk ursprünglich im Jahr 2025. Zwar hätten laut Schulze im Vorfeld der Entstehung des 118-seitigen Gesetzentwurfes die Verbände und andere Experten fachlich mitwirken dürfen, etwa in Form von Stellungnahmen, im Anschluss tagten Arbeitskreise. Doch schon zu diesem Zeitpunkt herrschte die überwiegende Meinung vor, das Jagdgesetz aus dem Jahr 2010 in den Grundzügen zu bewahren, statt ein komplett neues zu schaffen.
Widerstand der Jäger
Die Berufsjäger forderten Eder in einem Brandbrief auf, den Gesetzentwurf zurückzunehmen und gänzlich neu zu entwerfen. Ins selbe Horn stieß auch der Landesjagdverband, der nach eigenen Angaben fast 20.000 Jägerinnen und Jäger vertritt. Schließlich lenkte das Ministerium ein und gab allen Interessenverbänden aus Jagd, Naturschutz und Co., die Chance, ihre Verbesserungsvorschläge einzubringen.
Die Berufsjäger gaben daraufhin eine fast einhundertseitige Stellungnahme ab, wie Schulze berichtet. Umso erstaunter sei man dann gewesen, als das Ministerium im August 2024 einen überarbeiteten Jagdgesetzentwurf vorstellte – und sich darin „keiner der Verbesserungsvorschläge wiederfand“. Im Gegenteil: Die fachlichen Verfehlungen des Ministeriums bewertet der Verband in Teilen als „noch gravierender als die Unzulänglichkeiten des ersten Regierungsentwurfes“. Die wesentlichen Kritikpunkte der Berufsjäger sind eine Verschlechterung des Tierschutzes, die Verstaatlichung verschiedener Entscheidungen, die eigentlich den Akteuren in den Jagdrevieren obliegen sollten, der schädlingsähnliche Umgang mit einigen Tierarten und die Unterwerfung des Wildes „unter die Maßgaben von Forstideologien“.

Diese Kritikpunkte der Berufsjäger sind im Umweltministerium bekannt. Auf Anfrage unserer Zeitung, ob und wie Ministerin Eder reagieren werde, teilte ein Sprecher zwar mit: „Es steht jedem Verband frei, sich öffentlich zum Entwurf des Landesjagdgesetzes zu äußern.“ Er machte aber auch klar, dass „ein erneutes Anhörungsverfahren zum Entwurf des Landesjagdgesetzes“ im weiteren Gesetzgebungsverfahren nicht vorgesehen sei.
Aktuell werde der Gesetzentwurf im Justizministerium geprüft. Sollten sich hier erforderliche Änderungen ergeben, würden sie eingearbeitet und der Entwurf würde dann dem Ministerrat und folgend dem Landesparlament zugeleitet und dort diskutiert. Dabei könnte es auch zu einer parlamentarischen Anhörung kommen: Der Landtag kann den Gesetzentwurf verändern, bevor er ihn beschließt. Laut dem Sprecher ist damit zu rechnen, dass sich der Landtag im ersten Halbjahr 2025 mit dem Gesetz befassen kann - und es dann, wie angekündigt, am 1. April 2026 in Kraft treten wird.
„Gesetzgebungsverfahren wird fortgesetzt“
Der Sprecher erinnert daran, dass der Entwurf zum Landesjagdgesetz bereits Anfang Juli 2023 in erster Befassung vom Ministerrat gebilligt und anschließend in das Anhörungsverfahren gegeben wurde, das am 15. Oktober 2023 endete. Da Meinungen in den Stellungnahmen verschiedener Interessenvertreterinnen und -vertreter „teilweise stark auseinandergingen“, wurden mit betroffenen berührten Verbänden und Institutionen vertiefende Fachgespräche geführt, erläutert der Sprecher. Ziel sei gewesen, „ergänzend Ideen, Expertise und alternative Regelungsmöglichkeiten einzuholen und tragbare Kompromisslinien auszuarbeiten“. Im Anschluss daran wurde das Gesetzgebungsverfahren fortgesetzt.
Das bestehende Jagdgesetz ist laut Schulze wie eine Bibel für die Berufsjäger. Was darin geschrieben stehe, finde Anwendung. Für seine Berufsgruppe sind unter anderem der Tierschutz, die Artenvielfalt sowie das Reviersystem als Basis des großräumigen Wildtiermanagements und nicht zuletzt die tierschutzgerechte Jagdhundeausbildung die zentralen Elemente einer modernen Jagdgesetzgebung, „für die wir als Berufsjäger stehen und deren Umsetzung wir vom Gesetzgeber einfordern“.