Betroffene im Integrationsressort sieht sich zu Unrecht nicht befördert - Doch Richter beurteilen das in erster Instanz anders: Beamtin zieht gegen Ministerium vor Gericht: Betroffene im Integrationsressort sieht sich zu Unrecht nicht befördert
Betroffene im Integrationsressort sieht sich zu Unrecht nicht befördert - Doch Richter beurteilen das in erster Instanz anders
Beamtin zieht gegen Ministerium vor Gericht: Betroffene im Integrationsressort sieht sich zu Unrecht nicht befördert
Die Göttin der Gerechtigkeit Justitia hält eine Waage und ein Richtschwert. Foto: Arne Dedert/Archiv Arne Dedert/Archiv. dpa
Rheinland-Pfalz. Eine Regierungsrätin will Referatsleiterin im Integrationsministerium von Anne Spiegel (Grüne) werden. Im Bewerbungsverfahren unterliegt sie einer Mitbewerberin. Sie zieht dagegen vor das Verwaltungsgericht (VG) Mainz – ohne Erfolg. Bemerkenswert: Das VG würdigt auf fünfeinhalb Seiten die dienstliche Beurteilung in diesem Fall und kommt zu dem Schluss, dass keine Fehler vorliegen. Das ist insofern interessant, da sowohl Spiegel als auch ihre Parteifreundin und Umweltministerin Ulrike Höfken wegen mangelhafter Beurteilungen heftige juristische Niederlagen einstecken mussten. Das Verfahren ist aber noch nicht beendet. Die Beamtin hat einen Eilantrag am Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz gestellt.
Beamtin versus Angestellte
Die vierte Kammer des Verwaltungsgerichts unter Vorsitz von Präsidentin Bettina Freimund-Holler schreibt im Beschluss: „Der für die Bewerberauswahl grundsätzlich gebotene Leistungsvergleich ist vor allem anhand aussagekräftiger, das heißt aktueller, hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhender, dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen.