Auch die rheinland-pfälzische Landsverfassung enthält mit den Instituten Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid freie Instrumente direkter Demokratie – Plebiszite genannt.
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Auch die rheinland-pfälzische Landsverfassung enthält mit den Instituten Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid freie Instrumente direkter Demokratie – Plebiszite genannt. Sie ermöglichen den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern unmittelbare Teilhabe an politischen Sachentscheidungen, die in der Zuständigkeit des Landtages liegen.