Koblenz – Der Verteidiger des im zweiten Fluterschen-Missbrauchsprozess zu neun Jahren Haft verurteilten 61-Jährigen hat gegen das Urteil des Koblenzer Landgerichts Revision eingelegt.
Das sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch der dpa. Der Mann war am 19. Mai des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen in 51 Fällen und der zweimaligen Beihilfe zur Vergewaltigung schuldig gesprochen worden. Der 61-Jährige war einer der Männer, an die der zuvor verurteilte Detlef S. aus Fluterschen im Westerwald zwischen 1995 und 2009 seine beiden Töchter für Sex verkaufte.
In einem ersten Prozess war Detlef S. im März wegen jahrelangen Missbrauchs seiner Kinder zu vierzehneinhalb Jahren Haft mit Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Auch dessen Verteidiger hatte Revision gegen den Richterspruch eingelegt. Der dritte Prozess um den Fluterschen-Missbrauchsskandal sei noch nicht terminiert, sagte der Sprecher. Dort muss sich ein 64-Jähriger als weiterer „Freier“ wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen verantworten.