Die Bestattungskultur hat sich in den vergangenen Jahren verändert. Doch die gesetzlichen Vorgaben sind immer noch sehr streng. Urnen dürfen etwa nicht Hinterbliebenen ausgehändigt werden. Das soll sich nun ändern.
Aktualisiert am 04. Dezember 2024 12:57 Uhr
Rheinland-Pfalz. Wo Menschen ihre letzte Ruhe finden dürfen, dafür gibt es strenge Vorgaben: Der Leichnam oder die Asche darf nur in dafür vorgesehenen Arealen, etwa auf Friedhöfen oder in Bestattungswäldern, beigesetzt werden. Verstorbene müssen in offiziellen Gräbern bestattet werden.