Lars Reichow teilte bei „Mainz bleibt Mainz“ unter anderem gegen die AfD aus. Foto: SWR/Kristina Schäfer SWR/Kristina Schäfer
Mainz. Der umstrittene Auftritt von Lars Reichow bei der live in der ARD übertragenen Fastnachtssitzung „Mainz bleibt Mainz“ hat ein juristisches Nachspiel: Bei der Staatsanwaltschaft Mainz sind inzwischen drei Strafanzeigen von Privatpersonen gegen Reichow sowie Verantwortliche der Sendung wegen seines Beitrags als Sprecher der närrischen „Fastnachtsthemen“ eingegangen. Der Kabarettist reagiert gewohnt spitzzüngig.
Den Eingang der Anzeigen bestätigt Oberstaatsanwalt Alexander Fassel auf Anfrage unserer Zeitung. Gegenstand der Strafanzeigen sind insbesondere Beleidigungsdelikte sowie der Vorwurf einer Volksverhetzung, erklärt Fassel weiter.
Reichow hatte vor allem die AfD scharf ins Visier genommen, bezeichnete deren Fraktion im Bundestag als „Haufen ungehobelter Arschlöcher“.