Es ist nur ein kurzer Satz im neuen Koalitionsvertrag, der viele aufhorchen ließ. „Wir schaffen das Heizungsgesetz ab“, so steht es im Papier von Union und SPD geschrieben. Es folgen zwei Sätze zu Technologieoffenheit und CO2-Preis - mehr nicht. Stellt die neue Koalition die Regeln zum Heizungstausch nun tatsächlich auf den Kopf? Oder wollte die CDU nur aufschreiben, dass sie ihr Wahlversprechen einlöst? Bei Verbrauchern herrscht jedenfalls erneut Verunsicherung nach dem großen Streit ums Heizungsgesetz vor zwei Jahren.
Welche Regeln gelten aktuell für den Heizungstausch?
Etwas mehr Einblick in die möglichen Pläne von Union und SPD bringt die Vergangenheit. Es war nicht die Ampel-Regierung, die das erste Gebäudeenergiegesetz (GEG), wie das Heizungsgesetz korrekt heißt, verabschiedet hat. Schon 2020 beschloss die damalige Große Koalition aus Union und SPD die ersten Regeln für klimafreundlichere Gebäude. Die Ampel war es, die die Regeln 2024 dann verschärfte.

Seitdem gilt grob gesagt: Keine funktionierende Öl- oder Gasheizung muss ausgetauscht werden, solange sie repariert werden kann. Geht die Heizung kaputt, gelten beim Einbau neuer Öl- und Gasheizungen Quoten für den Anteil erneuerbarer Energien. Für Neubauten in Neubaugebieten sind Erneuerbare bereits jetzt Pflicht.
Welche Regeln für den Heizungstausch bleiben könnten
Ab 2045 soll dann ganz Schluss sein mit reinen Öl- und Gasheizungen. An diesem Ziel werde die Koalition auch nicht rütteln, sagt Hans Weinreuter, Energieexperte bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Auch Union und SPD müssen die Klimaziele erreichen - und dafür muss sich vor allem im Gebäudesektor etwas tun. „Es sieht so aus, als wolle die Koalition beim Neueinbau von Heizungen weniger Vorschriften machen“, sagt Weinreuter.
Was sich an den Regeln ändern könnte
Er vermute, dass die Quotenregelung kippen könnte, wonach neue Öl- und Gasheizungen im Laufe der Jahre immer mehr mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. „Die Verbraucher sollen stattdessen über höhere Öl- und Gaspreise zum Umstieg bewegt werden.“ Das hat der designierte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bereits angekündigt. „Es wird zunächst einmal für alle teurer“, sagte er kürzlich in der Talkshow Caren Miosga. „Es wird teurer, damit die Menschen einen Anreiz haben, sparsam damit umzugehen, sparsame Heizungen einzubauen.“ Anreize über höhere CO2-Preise statt Verbote, das sei die Methode, so Merz.

Als finanzielle Entlastung für den steigenden CO2-Preis war ursprünglich das Klimageld geplant. Laut Koalitionsvertrag wird es das aber nicht geben. „Stattdessen will die Koalition die Bürger über Strompreissenkungen indirekt entlasten“, erklärt Weinreuter. Ebenfalls vermeintlich neu soll die Technologieoffenheit beim Heizungstausch sein. Doch auch im alten Gesetz war die Wärmepumpe nicht die einzig mögliche Alternative zu Öl und Gas. „Die häufig erwähnte Technologieoffenheit klingt total innovativ, ohne aber konkret zu sagen was damit gemeint ist“, sagt Weinreuter von der Verbraucherzentrale. Wasserstoff sehe er aber nicht als Lösung im Heizungskeller und Biokraftstoff werde es kaum genug bezahlbaren geben. „Die Zukunft liegt also eindeutig in der Wärmepumpe.“
Was Verbraucher jetzt beachten sollten
„Selbst bei moderater Steigerung des CO2-Preises, ist die Wärmepumpe trotz zunächst höherer Anschaffungskosten in der Regel über die Jahre günstiger als Öl- und Gasheizungen“, erklärt der Energieexperte. Er rate deshalb grundsätzlich dazu, nicht mehr auf Öl- und Gasheizungen zu setzen. „Das sind Auslaufmodelle, selbst wenn die Regierung das Gesetz überarbeitet.“
Wann sollten Immobilienbesitzer nun also tätig werden? „Grundsätzlich gilt: Je älter die Heizung, desto größer der Handlungsdruck“, heißt es von der Verbraucherzentrale. Wenn die Heizung jünger als zehn Jahre sei, könnten sich Verbraucher entspannt zurücklehnen. „Was bei dieser Gruppe bleibt, ist das Kostenrisiko durch den steigenden CO2-Preis“, erklärt Weinreuter.
Hausbesitzer mit einer Heizung, die zwischen 15 und 20 Jahre alt ist, sollten sich laut Verbraucherzentrale mit dem Thema Wärmepumpe auseinandersetzen und im Rahmen einer Energieberatung einen Fahrplan für das ganze Gebäude machen. Bis spätestens 2028 gibt es auch Klarheit in puncto Wärmeplanung. Dann müssen alle Kommunen mitteilen, wo künftig mit einem Nah- oder Fernwärmenetz zu rechnen ist. Experten halten das Potenzial in Rheinland-Pfalz allerdings für gering.