Eine Klinik-Mitarbeiterin zieht den Covid-19 Impfstoff für eine Impfung auf eine Spritze. Foto: Sven Hoppe/dpa/Symbolbild Sven Hoppe/dpa/Symbolbild. dpa
Rheinland-Pfalz. Gute Nachrichten für Blumenläden, Fahrschulen und Tierparks in Rheinland-Pfalz: Sie dürfen unter Auflagen – wie die Friseure – ab kommendem Montag wieder öffnen. Damit passe man sich den Nachbarbundesländern an, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). Außerdem starten Corona-Schutzimpfungen für Erzieher, Tageseltern, Grundschul- und Förderschullehrer. So sehen die Pläne ab dem 1. März aus:
Wer wieder öffnen darf: Garten- und Baumärkte können ein „Gartencenter-typisches Sortiment“ verkaufen, aber nur draußen. Auch Zoos, Wildparks und botanische Gärten dürfen begrenzt öffnen – ebenfalls nur in den Außenbereichen. Maximal ein Viertel so viele Besucher wie regulär dürfen eingelassen werden.