Rheinland-Pfalz
25-jähriger Westerwälder soll sich an Kind vergangen haben: Erst Eis, dann Missbrauch?
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Laut Anklageschrift soll der 13-jährige Junge den Angeklagten im Tatzeitraum regelmäßig an Nachmittagen besucht haben: Mal soll es Eis, mal Döner gegeben haben, mal soll ein Film geschaut, mal Nintendo gespielt worden sein (Symbolbild).
Jens Kalaene. picture alliance/dpa

Ein 25-Jähriger aus dem Westerwald soll sich sexuell an einem 13-jährigen Jungen vergangen haben. Im Koblenzer Landgericht hofft der Tatverdächtige nun auf eine Bewährungsstrafe. Laut Anklage hatte sich der 25-Jährige mehrfach mit dem Kind getroffen, Döner oder Eis gegessen, Filme geschaut und Nintendo gespielt. Doch es soll auch zu schwerem sexuellen Missbrauch gekommen sein.

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Laut Anklageschrift soll der 13-jährige Junge den Angeklagten im Tatzeitraum regelmäßig an Nachmittagen besucht haben: Mal soll es Eis, mal Döner gegeben haben, mal soll ein Film geschaut, mal Nintendo gespielt worden sein (Symbolbild).
Jens Kalaene. picture alliance/dpa

Ein 25-Jähriger soll sich im November und Dezember des vergangenen Jahres in der Verbandsgemeinde Wirges (Westerwaldkreis) mehrfach an einem 13-jährigen Jungen vergangen haben. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern muss er sich deshalb vor dem Koblenzer Landgericht verantworten. Der Mann hat bereits angekündigt, einen Teil der Taten einräumen zu wollen – er hofft im Gegenzug auf eine Bewährungsstrafe.

Der Angeklagte sitzt derzeit in der Justizvollzugsanstalt Koblenz in Untersuchungshaft. Und die Zeit dort hat ihn offenbar bereits sehr belastet. Die Staatsanwältin etwa merkte am Dienstag an, dass der 25-Jährige stark an Gewicht verloren habe: „Ich sehe Ihnen an, dass die Haft schon ordentlich zuschlägt.“ Fakt ist, dass Menschen, denen Kindesmissbrauch vorgeworfen wird, es meist besonders schwer hinter schwedischen Gardinen haben. Und wer weshalb einsitzt, spricht sich schnell herum.

Angeklagter hofft auf Bewährungsstrafe

Laut Anklageschrift soll der 13-jährige Junge den Angeklagten im Tatzeitraum regelmäßig an Nachmittagen besucht haben: Mal soll es Eis, mal Döner gegeben haben, mal soll ein Film geschaut, mal Nintendo gespielt worden sein. Weniger unschuldig: die Gespräche zu sexuellen Praktiken, in die der Angeklagte den 13-Jährigen verwickelt haben soll. Und aus Theorie soll sehr schnell Praxis geworden sein. So soll der 25-Jährige den Jungen schließlich gefragt haben, ob er das Besprochene mit ihm nicht auch mal selbst erleben wolle. Laut Anklage habe der Junge das Thema „lustig“ gefunden – und daraufhin seine Hose heruntergezogen. Bei diesem und weiteren Treffen soll es mehrfach zu Oral- und Analverkehr gekommen sein.

Der Angeklagte stellte am Dienstag in Aussicht, Teile der Vorwürfe zugeben zu wollen. Er strebt eine Verständigung an, hofft diesbezüglich auf eine bewährungsfähige Freiheitsstrafe. Gerichte können allerdings nur Freiheitsstrafen, die nicht mehr als zwei Jahre betragen, zur Bewährung aussetzen. Der 25-Jährige hat am Dienstag auch angeboten, dem Jungen bis zu 10 000 Euro Schadensersatz überweisen zu wollen.

Verständigung scheint nicht unwahrscheinlich

Die Nebenklagevertreterin wertete diese Summe als gerechten Schuldausgleich. Ein Deal scheint nun nicht unwahrscheinlich: Unter der Voraussetzung, dass besagte Summe fließt und der Angeklagte sich teilgeständig einlässt, könnten sich sowohl Staatsanwaltschaft als auch Strafkammer theoretisch eine zweijährige und somit noch bewährungsfähige Freiheitsstrafe vorstellen. Doch könnte die Strafe auch höher als zwei Jahre ausfallen – was zwangsläufig Gefängnis für den 25-Jährigen bedeuten würde.

Die Staatsanwältin nannte einen Strafrahmen von mindestens zwei und maximal zweieinhalb Jahren im Falle einer Verständigung. Sie argumentierte, dass die Initiative damals offenbar auch teils von dem 13-jährigen Jungen ausgegangen sei. Gleichwohl schob die Juristin hinterher, dass Kinder in solchen Dingen grundsätzlich nicht einwilligungsfähig seien.

Die Koblenzer Strafkammer will nun einen Verständigungsvorschlag schriftlich ausarbeiten und den Verfahrensbeteiligten vor dem nächsten Verhandlungstermin schriftlich zukommen lassen. Die Strafkammer hat sich ihrerseits mit Blick auf die Strafobergrenze noch nicht abschließend geäußert. Im Falle einer Verständigung bliebe dem Jungen eine Vernehmung im Gericht erspart.

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