Warum der Steuerprozess gegen den "deutschen James Bond" Werner Mauss neu aufgerollt werden muss
Steuerprozess gegen Mauss wird neu aufgerollt: Ein Ex-Agent, seine Millionen und viele Fragen
Werner Mauss (links) nahm es mit Geiselnehmern und Guerillakämpfern auf – und machte ein Vermögen. Mit Ende 70 droht ihm Gefängnis wegen millionenschwerer Steuerhinterziehung. Doch der Prozess, in dem er stets in eine dicke Kapuzenjacke gehüllt auftrat, muss neu verhandelt werden.
dpa

Karlsruhe/Hunsrück. Es geht um Undercovermissionen, geheimnisumwitterte Auslandskonten und einen möglichen Schaden für den deutschen Fiskus in Millionenhöhe: Der Strafprozess gegen den legendären Ex-Agenten Werner Mauss wegen Steuerhinterziehung bot Einblicke in eine Welt, die man sonst nur aus Filmen kennt – jetzt muss er komplett neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung des 78-Jährigen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung mit sämtlichen Feststellungen aufgehoben. Die Entscheidung weise in einem zentralen Punkt Widersprüche auf, sagte der Vorsitzende Richter Rolf Raum in Karlsruhe (Az.: 1 StR 347/18).

Lesezeit 2 Minuten
Das Landgericht Bochum muss den Fall Mauss nun vor einer anderen Wirtschaftsstrafkammer noch einmal von vorn verhandeln. Anklage wie Angeklagter hatten gegen das Urteil von Oktober 2017 Revision eingelegt – jeweils mit Erfolg. Die Staatsanwaltschaft will eine höhere Haftstrafe erreichen, Mauss' Verteidiger den Freispruch.

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