Rheinland-Pfalz - Die Regelung des Elternanteils an den Schulbuskosten verstößt nach einem VGH-Urteil gegen die Verfassung. Das Land muss sie neu gestalten.
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Rheinland-Pfalz – Die Regelung des Elternanteils an den Schulbuskosten verstößt nach einem VGH-Urteil gegen die Verfassung. Das Land muss sie neu gestalten. Mögliche Konsequenz: Entweder zahlen alle oder keiner.
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat die Regelung „gekippt“, nach der manche Eltern an den Schulbuskosten beteiligt werden.