Die Bundesregierung will die Haltungsbedingungen für Nutztiere verbessern. Der Blick auf die verschiedenen Labels zeigt, wie nötig einheitliche Standards sind.
Milchkühe: Wie viel Platz eine Kuh im Stall hat, ist für konventionelle Betriebe nicht vorgeschrieben, in der biologischen Landwirtschaft sind sechs Quadratmeter Standard. Weidegang ist nur von den Bioverbänden (Demeter, Naturland, Bioland) vorgeschrieben, Demeter verbietet zudem, die Kühe zu enthornen.
Masthühner: In konventionellen Betrieben leben 26 Tiere auf einem Quadratmeter, nach 30 Tagen werden sie geschlachtet. Die diversen Biosiegel garantieren eine Mastzeit von 81 Tagen und limitieren die Zahl der Tiere pro Stall auf 4800.
Legehennen: Der Auslauf ins Freie ist nur für die ökologische Haltung vorgeschrieben. Dort leben auch nur halb so viele Tiere pro Qua-dratmeter (sechs statt elf), pro Stall ist die Zahl der Tiere auf 3000 statt 6000 begrenzt.
Mastschweine: Spaltböden sind in der ökologischen Landwirtschaft generell verboten, ebenso ist Einstreu wie Stroh in den Ställen und Auslauf vorgeschrieben. Das Kupieren von Schwänzen und das Kastrieren von Ferkeln ohne Betäubung sind verboten. Das Platzangebot ist für Bioschweine knapp doppelt so hoch (1,3 statt 0,75 Quadratmeter).
Quelle: Bundesministerium für Ernährung; mehr zu Haltungs-bedingungen und Einkaufshilfen unter www.tierwohl-staerken.de