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Koblenz

Jugendstrafe für Terrorhelfer? Generalstaatsanwalt ist von schwerer Schuld des Syrers überzeugt

Von Ursula Samary
Hofft auf baldige Freiheit: der Angeklagte Hussein A. (24) Foto: dpa
Hofft auf baldige Freiheit: der Angeklagte Hussein A. (24) Foto: dpa

Unterstützte der Syrer Hussein A. (24) schwere Kämpfe der Organisation Ahrar al-Sham, die Deutschland – anders als andere Länder Europas – als verbotene terroristische Vereinigung einstuft? Brachte der Flüchtling seine Ideologie und den Hass gegen Kurden nach Deutschland? Dies wirft ihm die Generalstaatsanwaltschaft im Terrorprozess vor dem Oberlandesgericht Koblenz vor. In seinem Plädoyer geht Oberstaatsanwalt Christoph do Paço Quesado von schwerer Schuld aus. Er fordert eine Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Die Verteidigung will eine Strafe, die nach elfmonatiger U-Haft seit April 2018 zur Bewährung ausgesetzt wird.

Lesezeit: 2 Minuten
Nicht nur Verteidiger Klaus Adam (Saarbrücken), sondern auch der Ankläger bewertet, was den Mann entlastet. Der rechnet ihm sein Geständnis an, auch Aufklärungshilfe. Weil er im jugendlichen Alter 2013 zur recht unbekannten, salafistisch geprägten Terrororganisation gestoßen ist, hält er eine Jugendstrafe für angemessen. Denn Hussein A. musste auch traumatische Erlebnisse ...