Inklusion: Eltern behinderter Kinder dürfen Schule frei wählen
Mainz
Inklusion: Eltern behinderter Kinder dürfen Schule frei wählen
Behinderte und nicht-behinderte Kinder sollen immer öfter gemeinsam unterrichtet werden. Foto: dpa
Mainz - Eltern behinderter Kinder dürfen künftig frei wählen, welche Schule ihre Sprösslinge besuchen. Das und mehr Mitspracherechte für Eltern und Schüler sieht die Novelle des Schulgesetzes vor, die im August 2014 in Kraft treten soll.
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Von unserem Mitarbeiter Frank Giarra
Vor zehn Jahren hat sich Rheinland-Pfalz auf den Weg gemacht, um den gemeinsamen Unterricht behinderter und nicht-behinderter Kinder zu forcieren. Der Fachbegriff dafür lautet Inklusion. Mittlerweile gibt es 150 Schwerpunktschulen im Grundschulbereich und 112 im weiterführenden Bereich.