Koblenz

Bundesgericht verwarf Koblenzer IHK-Beiträge

Die von der Industrie- und Handelskammer Koblenz erhobenen Beiträge waren von 2005 bis 2008 rechtswidrig. Das steht nach drei Instanzen und dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts fest, das letztlich noch über die Jahre 2005 und 2006 zu entscheiden hatte.

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Das Urteil zwingt die Kammern mit der klaren Vorgabe, ihre Rücklagen nach dem Gebot der Schätzungsgenauigkeit zu bemessen. Im Koblenzer Fall war die millionenschwere Liquiditätsrücklage aus Sicht der Richter eindeutig zu hoch. Der Bundesverband für freie Kammern geht jetzt davon aus, dass bundesweit ein Beitragsvolumen von mehr als zwei Milliarden Euro „auf der Kippe“ steht. Denn auch andere Kammern hätten bisher ihren Bedarf für Rücklagen nicht genau kalkuliert. us