Gegen Zahlung von 600 Euro hat das Amtsgericht Altenkirchen das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen einen 57-jährigen Lkw-Fahrer eingestellt. Zwei Menschen waren gestorben, als das Gestänge eines anhängender Baukrans schwenkte und ein entgegenkommendes Auto erfasste. Der Lkw-Fahrer, ein gelernte Bäcker, hatte nie eine Sicherheitseinweisung bekommen. Der Prozess gegen seinen Chef geht weiter.