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Bad Kreuznach/Kirn

Wirtschaftlicher Druck: Das langsame Sterben der kleinen Kliniken

Von Christian Kunst
Aufbäumen gegen das Sterben der Krankenhäuser: In Kirn demonstrierten diese Woche mehr als 500 Bürger für den Fortbestand des Kirner Krankenhauses, das zur Bad Kreuznacher Diakonie gehört.
Aufbäumen gegen das Sterben der Krankenhäuser: In Kirn demonstrierten diese Woche mehr als 500 Bürger für den Fortbestand des Kirner Krankenhauses, das zur Bad Kreuznacher Diakonie gehört. Foto: Armin Seibert

In Zeiten kriselnder Krankenhäuser gibt es eine bittere Erkenntnis, die immer mehr Klinikträger aufregt. Der Generalbevollmächtigte der Marienhaus GmbH in Waldbreitbach (Kreis Neuwied), Dr. Thomas Wolfram, brachte es im Gespräch mit unserer Zeitung so auf den Punkt: „Die Politik schließt natürlich keine Krankenhäuser. Sie verschärft den wirtschaftlichen Druck, und der wird durch die aktuellen Reformen wie die Einführung von Personaluntergrenzen weiter wachsen. Für viele Krankenhäuser wird das existenzgefährdend sein.“

Lesezeit: 6 Minuten
Was das bedeutet, das ist im Fall des schwer defizitären Krankenhauses der Bad Kreuznacher Diakonie in Kirn einmal mehr zu beobachten. Bei einem Pressegespräch im Juli hatten die Verantwortlichen der Diakonie angedeutet, dass die Klinik in Kirn angesichts eines siebenstelligen Fehlbetrags und eines Gesamtdefizits der sechs Diakonie-Kliniken von mehr als ...
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Sicherstellungszuschläge – Rettungsanker für kleine Krankenhäuser

Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) hat angekündigt, dass das Land das Überleben der Kirner Klinik mit einem Sicherstellungszuschlag ermöglichen will. Das Haus sei für die flächendeckende Versorgung unverzichtbar. Deshalb bereite man eine Verordnung vor, die auch Kliniken wie die in Kirn in den Genuss eines Zuschlags bringen soll.

Sicherstellungszuschläge gibt es bereits seit Jahren. Allerdings erhielten bislang nur sehr wenige Kliniken auch tatsächlich Geld. Das soll sich durch das Krankenhausstrukturgesetz ändern. Darin werden vier Kriterien für die Zahlung eines Zuschlags genannt. Er ist zu zahlen, wenn der oder die Leistungsbereiche am Standort eines Krankenhauses ...

  • ... für die flächendeckende Versorgung erforderlich sind;
  • ... sie aufgrund des geringen Versorgungsbedarfs aber nicht kostendeckend finanzierbar sind
  • ... ein Defizit in der Bilanz vorliegt, und
  • ... die Leistung nicht durch ein anderes geeignetes Krankenhaus erbracht werden kann.

Der Gemeinsame Bundesausschuss aus Kassen und Ärzten hat drei Vorgaben für die Zahlung definiert:

  • Gefährdung der flächendeckenden Versorgung: Diese liegt vor, wenn durch die Schließung eines Krankenhauses zusätzlich mindestens 5000 Einwohner Pkw-Fahrzeiten von mehr als 30 Minuten aufwenden müssen, um zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus zu gelangen. Eine Ausnahmeregelung ist für besonders dünn besiedelte Regionen – bei weniger als 50 Einwohnern je Quadratkilometer – vorgesehen. Hier kann das Betroffenheitsmaß auf bis zu 500 Einwohner abgesenkt werden.
  • Ein geringer Versorgungsbedarf: Der liegt vor, wenn die durchschnittliche Einwohnerdichte im Versorgungsgebiet der Klinik unterhalb von 100 Einwohnern je Quadratkilometer liegt.
  • Notwendige Vorhaltungen für eine Basisversorgung sind eine Innere Medizin und eine chirurgische Abteilung zur Versorgung von Notfällen der Grund- und Regelversorgung. Dazu gehört seit 2019 auch eine Geburtshilfe.

Auf dieser Basis haben sich Krankenhausgesellschaft und Kassenspitzenverband auf 120 Kliniken geeinigt, die ab 2020 einen jährlichen Zuschlag von je 400.000 Euro erhalten. Darunter sind auch sieben Kliniken aus Rheinland-Pfalz: das St.-Josef-Krankenhaus Adenau, das Klinikum Idar-Oberstein, das Marienkrankenhaus Cochem, das St.-Josef-Krankenhaus Zell, das Gesundheitszentrum Glantal in Meisenheim, das St.-Joseph-Krankenhaus Prüm und das Marienhaus-Klinikum Eifel Bitburg. Außerdem gibt es laut Gesundheitsministerium drei weitere Kliniken, für die es die Kriterien für einen Zuschlag erfüllt sieht. Um welche Häuser es sich handelt, sagt das Ministerium nicht. Grund: Hier verhandeln Kliniken und Kassen noch über die Höhe der Zuschläge.

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