Die Bundesländer können im Kampf gegen die Corona-Pandemie weitgehend in eigener Verantwortung über Einschränkungen oder aber die Lockerung von Auflagen entscheiden. Hier der aktuelle Stand in Rheinland-Pfalz in ausgewählten Lebensbereichen. Wichtig ist dabei zu wissen: Die Corona-Regelungen erfolgen unter Auflagen wie Abstands- und Hygienebestimmungen. Zudem gilt weiterhin die bundesweite Maskenpflicht in Handel und Nahverkehr.
1 Öffentliche Veranstaltungen: In Innenräumen dürfen sich bei Veranstaltungen, darunter auch Messen oder Märkte, bis zu 250 Menschen versammeln. Im Freien sind Veranstaltungen mit bis zu 500 Menschen möglich, wenn der Abstand gewahrt bleibt und Kontaktdaten erfasst werden.
2 Private Feiern: Familienfeste oder Hochzeiten sind unter anderem dann möglich, wenn der Personenkreis vorher festgelegt wird und höchstens 75 Gäste kommen.
3 Schulen und Kitas: Schüler müssen außerhalb des Klassenzimmers eine Alltagsmaske tragen. Die Kitas haben wieder den Regelbetrieb aufgenommen.
4 Kontaktbestimmungen: Es dürfen sich bis zu zehn Menschen unabhängig von der Zahl der Haushalte, aus denen sie kommen, treffen. Unter Auflagen sind Demonstrationen im Freien möglich.
5 Bußgeld bei Missachtung der Maskenpflicht: Wer sich nicht an die allgemeine Maskenpflicht hält, muss in Rheinland-Pfalz 50 Euro bezahlen.