Plus
Rheinland-Pfalz

Wie passt Impfpflicht zur Verfassung? Der oberste Richter des Landes im Interview

Von Ursula Samary
„Die Verfassung ist gerüstet für die Herausforderungen unserer Zeit“, davon ist der Präsident des Verfassungsgerichtshofs in Koblenz, Prof. Lars Brocker überzeugt. Besonders aktuell für ihn in der Pandemie: Die Gemeinwohlorientierung hat einen hohen Stellenwert.
„Die Verfassung ist gerüstet für die Herausforderungen unserer Zeit“, davon ist der Präsident des Verfassungsgerichtshofs in Koblenz, Prof. Lars Brocker überzeugt. Besonders aktuell für ihn in der Pandemie: Die Gemeinwohlorientierung hat einen hohen Stellenwert. Foto: studio v-zwoelf - stock.adobe.co

Dem Präsidenten des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs (VGH), Prof. Lars Brocker, drängt sich in der Impfdiskussion der Gedanke auf: „Die Impfpflicht könnte mehr eine verfassungsrechtliche denn eine Gewissensfrage sein.“

Lesezeit: 9 Minuten
Nach seiner Argumentation könnte sie verfassungsrechtlich sogar geboten sein, wenn sie stärkere Einschnitte für die Mehrheit der Gesellschaft, etwa einen Lockdown, verhindert, sagt er im Interview mit unserer Zeitung zu 75 Jahre Landesverfassung und zur aktuellen Impfdebatte. „Wir wollen Frieden, Freiheit, keine Diktatur“ wird heute bei Protesten gegen die Corona-Politik skandiert. ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
  • 4 Wochen für nur 99 Cent testen
  • ab dem zweiten Monat 9,99 €
  • Zugriff auf alle Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
E-Paper und
  • 4 Wochen gratis testen
  • ab dem zweiten Monat 37,- €
  • Zugriff auf das E-Paper
  • Zugriff auf tausende Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
Bereits Abonnent?

Fragen? Wir helfen gerne weiter:
Telefonisch unter 0261/9836-2000 oder per E-Mail an: aboservice@rhein-zeitung.net

Oder finden Sie hier das passende Abo.

Anzeige

Wann ein Bußgeld auch zur Haftsache wird

Zuletzt zählte die Polizei am Montag landesweit 101 Zusammenkünfte mit 9800 Teilnehmern, die gegen die Corona-Politik protestierten. Nur wenige Versammlungen waren angemeldet. Bei mehr als 400 Personenkontrollen wurden rund 50 Straftaten und etwa 260 Ordnungswidrigkeiten erfasst.

Bei Verstößen gegen das Versammlungsgesetz drohen nicht nur in Koblenz Bußgelder von bis zu 500 Euro. Und sie könnten noch ein juristisches Nachspiel haben, wenn es nach Einsprüchen zu mündlichen Verhandlungen vor Amtsgerichten kommt. Ohne Einspruch kann die Bußgeldstelle das Bußgeld direkt vollstrecken. Wenn sich jemand aber hartnäckig weigert, zu zahlen, kann Erzwingungshaft folgen. Nach Angaben des Amtsgerichts Koblenz können bei nicht bezahlten 400 Euro beispielsweise acht Tage Haft drohen, bei 500 Euro sind es neun Tage. Der Einzug in die Zelle lässt sich dann verhindern, wenn das Bußgeld schließlich doch bezahlt wird.

Corona-Virus in Rheinland-Pfalz
Meistgelesene Artikel