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Rheinland-Pfalz

Wer Immobilien besitzt, bekommt Post vom Finanzamt: Das müssen Sie zur Grundsteuer wissen

Von Ursula Samary
Gezahlt werden muss die neue Grundsteuer zwar erst ab 2025. Doch vom ersten Juli bis Ende Oktober dieses Jahres müssen Grundeigentümer die Daten für die Berechnung an die Finanzbehörden liefern. Foto: Adobe Stock
Gezahlt werden muss die neue Grundsteuer zwar erst ab 2025. Doch vom ersten Juli bis Ende Oktober dieses Jahres müssen Grundeigentümer die Daten für die Berechnung an die Finanzbehörden liefern. Foto: Adobe Stock

Für Millionen Deutsche wird mit der Reform der Grundsteuer im Sommer eine Art zweite und stressige Steuererklärung fällig – die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“. Die Informationsbriefe des Finanzamts flattern zwischen Mai und Juli ins Haus. Wir beantworten wichtige Fragen:

Lesezeit: 6 Minuten
Damit werden Angaben zu Grundstück, Haus oder Eigentumswohnung angefordert. Bereits bis zum 31. Oktober müssen alle Unterlagen eingereicht sein – elektronisch. Ansonsten können Verspätungszuschläge drohen. Damit wird „die Reform auch zum Wettlauf gegen die Zeit“, stöhnt nicht nur der Präsident der rheinland-pfälzischen Steuerberaterkammer, Walter Sesterhenn. Besteht für Eigentümer jetzt schon Handlungsbedarf? Dass ...