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Rheinland-Pfalz

Wer darf muslimische Gefangene betreuen? Imame müssen künftig zur Sicherheitsüberprüfung

Von Ursula Samary
Wer darf muslimische Gefangene betreuen? Foto: picture alliance

Die Situation in den Haftanstalten beschäftigt politische Debatten seit Monaten, teils auch hoch emotional. Jetzt soll nicht nur mehr Personal eingestellt werden. Das Kabinett hat auch Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht – zur neuen Sicherheitsüberprüfung von Imamen, die Muslime hinter Gittern religiös betreuen bis zur Frage, ob JVA-Beamte haften oder auf die Anklagebank müssen, wenn Häftlinge im offenen Vollzug eine schwere Straftat begehen.

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Derzeit stehen drei Beamte in Limburg vor dem Landgericht, weil bei der tödlichen Geisterfahrt eines Freigängers eine junge Frau starb. Für Brisanz hatte auch gesorgt, dass der türkische Islamverband Ditib Einfluss auf Häftlinge hat. Sicherheitsüberprüfung der Imame: Nach einer seit Jahrzehnten geltenden Vereinbarung kann das türkische Generalkonsulat Imame in Gefängnisse entsenden, ...