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Rheinland-Pfalz
Wahl-PC muss weiße Weste haben – und den Ausweis verloren
Von unserem Redakteur Markus Kratzer
Aus diesem Grund sieht die neue Kommunalwahlordnung ausdrücklich vor, dass in Wahllokalen eingesetzte PCs und Laptops keine personenbezogenen Daten enthalten dürfen. „Wir wollen Wahlanfechtungen vorbeugen“, erklärt Burkhard Höhlein vom Gemeinde- und Städtebund auf Anfrage unserer Zeitung.
Er macht auch deutlich, dass der jeweilige Wahlleiter vor Ort für ...