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Mainz

Wachkoma-Fall vor Gericht: Infusion nach Schönheits-OP vertauscht

Mehr als ein Jahr nach dem Wachkoma-Fall einer Patientin in einer Mainzer Schönheitsklinik steht der erste Gerichtstermin fest: Am 14 August verhandelt das Mainzer Landgericht über die Schadensersatzforderung des Ehemannes in Höhe von 863.800 Euro.

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Mainz. Mehr als ein Jahr nach dem Wachkoma-Fall einer Patientin in einer Mainzer Schönheitsklinik steht der erste Gerichtstermin fest: Für die vom Ehemann der Frau eingeleitete Schadensersatzklage ist am 14. August der sogenannte Gütetermin vor dem Mainzer Landgericht. Das teilte dessen Mediensprecher, Richter Matthias Weidemann, auf Anfrage unserer Zeitung mit.   Die ...