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Mainz
Wachkoma-Fall vor Gericht: Infusion nach Schönheits-OP vertauscht
Mainz. Mehr als ein Jahr nach dem Wachkoma-Fall einer Patientin in einer Mainzer Schönheitsklinik steht der erste Gerichtstermin fest: Für die vom Ehemann der Frau eingeleitete Schadensersatzklage ist am 14. August der sogenannte Gütetermin vor dem Mainzer Landgericht. Das teilte dessen Mediensprecher, Richter Matthias Weidemann, auf Anfrage unserer Zeitung mit.
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