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Rheinland-Pfalz

Vor dem Aus für neue Geräte ab 2024: Jetzt noch auf Gas- und Ölheizungen setzen?

Ab 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das könnte auf ein De-facto-Einbauverbot neuer Gas- und Ölheizungen hinauslaufen.
Ab 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das könnte auf ein De-facto-Einbauverbot neuer Gas- und Ölheizungen hinauslaufen. Foto: Ralf Kalytta - stock.adobe.com

Die Ampel-Koalition hat sich darauf geeinigt, dass ab kommendem Jahr keine neuen Öl- und Gasheizungen mehr verbaut werden dürfen. Das wirft viele Fragen auf – und viele Menschen wollen vor dem ab 2024 geltenden Verbot jetzt offenbar noch konventionelle Geräte installieren lassen.

Lesezeit: 6 Minuten
Die Tage von Markus Mölich sind voll und eng getaktet. Der Chef der Heizungs- und Sanitärinstallateurfirma P. Robert Mölich aus Winningen an der Mosel kommt mit seinen zwei Mitarbeitern kaum hinterher, all die Aufträge abzuarbeiten. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine, die Energiekrise und auch die Klimakrise haben befeuert, dass ...
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Welche Heizung darf ab 2024 in mein Haus?

Ab 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden. Bei Menschen, die ein Haus besitzen, wirft das viele Fragen auf. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zeigt anhand verschiedener Szenarien Handlungsoptionen auf, wenn die Heizung...

... jünger als zehn Jahre ist: In diesem Fall bleibt genügend Zeit, in Ruhe ein langfristig tragbares Gesamtkonzept für das Gebäude zu entwickeln und nicht nur die Heizung zu betrachten, teilen die Verbraucherschützer mit. Auch Faktoren wie Außenbauteile, Rahmenbedingungen für alternative Energieträger, finanzielle Möglichkeiten und Fördermittel sollten einbezogen werden. Danach können Maßnahmen Schritt für Schritt geplant und umgesetzt werden.

... älter als zehn Jahre ist: Bei dieser Konstellation kann es sinnvoll sein, sich zunächst der Heizungsanlage zu widmen, rät die Verbraucherschutzzentrale. Ist ein Nah- oder Fernwärmeanschluss nicht möglich, gilt es zu prüfen, ob zur vorhandenen Heizung eine etwas kleiner dimensionierte und damit kostengünstigere Wärmepumpe eingebaut werden kann. Beide Anlagen fahren dann nach dem Hybridprinzip: Die Wärmepumpe liefert die Wärme während des größten Teils der Heizperiode. Nur an den kältesten Tagen im Winter wird die alte Verbrennerheizung zugeschaltet, um den Spitzenlastbedarf zu decken. Gleichzeitig wird ein Konzept zur kurz- oder mittelfristigen Modernisierung der Gebäudehülle durch Dämmung und bessere Fenster erstellt. Ist dieses dann mittelfristig umgesetzt, reicht die Wärmepumpe als alleinige Heizung aus und die alte Heizung kann stillgelegt werden.

... etwa 20 Jahre oder älter ist: Dann ist der Handlungsbedarf absehbar. Hier sollten die möglichen Heizungsalternativen wie Wärmepumpe, Nah- oder Fernwärmeanschluss oder Pelletheizung möglichst bald mithilfe einer Energieberatung geprüft werden, rät die Verbraucherschutzzentrale. Danach gilt es, mehrere Angebote einzuholen und eine Heizungsfirma zu beauftragen, die Erfahrungen mit dem Einbau von Wärmepumpen hat. red

Wird es eine Abwrackprämie geben?

Eine Abwrackprämie für alte Heizungen, auch wenn diese so nicht genannt wird, soll offenbar bei der Wärmewende helfen. Die wichtigen Details müssen die Bundesministerien allerdings noch klären. Die Koalition hält aber schon mal fest: „Das Gesetz wird dabei pragmatisch ausgestaltet, unbillige Härten auch zum sozialen Ausgleich werden vermieden und sozialen Aspekten angemessen Rechnung getragen; auch für Mieterinnen und Mieter.“ Für Wohnungs- und Hausbesitzer soll es günstige Kredite für die Anschaffung einer Wärmepumpe geben. Im Gegenzug soll Vermietern auferlegt werden, die Kosten nur zu einem geringen Teil per Modernisierungsumlage auf die Mieter umzuwälzen. Das Geld soll aus dem Klima- und Transformationsfonds kommen.

Die Chefin des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Ramona Pop, zeigte sich enttäuscht: „Gut ist das Bekenntnis, dass vor allem finanziell schlechter gestellte Verbraucher Unterstützung beim Austausch fossiler Heizungsanlagen erhalten sollen. Aber auch hier bleibt die Koalition konkrete Antworten schuldig, welche Gruppen mit welcher Förderung rechnen können.“

Auch Ökonomen winken ab: „Mit einer Abwrackprämie möchte die Koalition wohl die bitteren finanziellen Konsequenzen eines De-facto-Verbots von Öl- und Gasheizungen für die Bürger etwas weniger bitter gestalten. Das müsste man aber nicht, wenn man von dem übereilten Heizungsverbot absehen würde“, sagte Manuel Frondel, Energieexperte des RWI-Leibniz-Institutes in Essen. „Das treibt zum einen in dem derzeit ohnehin überhitzten Heizungsmarkt die Preise noch weiter“, erklärte Frondel.

Frondel betonte weiter: „Zum anderen wird ab dem Jahr 2027 ein zusätzlicher EU-weiter Emissionshandel in den Sektoren Verkehr und Wärme etabliert, der dafür sorgt, dass Jahr für Jahr die Emissionen in kosteneffizienter Weise gesenkt werden.“ Wenn die Emissionsvermeidung mit Wärmepumpen im Altbau zu teuer sei, würden die Emissionen kostengünstiger auf andere Weise reduziert, etwa mit Pellet- oder Infrarotheizungen oder auch im Verkehrssektor. Antje Höning

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