Ab 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden. Bei Menschen, die ein Haus besitzen, wirft das viele Fragen auf. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zeigt anhand verschiedener Szenarien Handlungsoptionen auf, wenn die Heizung...
... jünger als zehn Jahre ist: In diesem Fall bleibt genügend Zeit, in Ruhe ein langfristig tragbares Gesamtkonzept für das Gebäude zu entwickeln und nicht nur die Heizung zu betrachten, teilen die Verbraucherschützer mit. Auch Faktoren wie Außenbauteile, Rahmenbedingungen für alternative Energieträger, finanzielle Möglichkeiten und Fördermittel sollten einbezogen werden. Danach können Maßnahmen Schritt für Schritt geplant und umgesetzt werden.
... älter als zehn Jahre ist: Bei dieser Konstellation kann es sinnvoll sein, sich zunächst der Heizungsanlage zu widmen, rät die Verbraucherschutzzentrale. Ist ein Nah- oder Fernwärmeanschluss nicht möglich, gilt es zu prüfen, ob zur vorhandenen Heizung eine etwas kleiner dimensionierte und damit kostengünstigere Wärmepumpe eingebaut werden kann. Beide Anlagen fahren dann nach dem Hybridprinzip: Die Wärmepumpe liefert die Wärme während des größten Teils der Heizperiode. Nur an den kältesten Tagen im Winter wird die alte Verbrennerheizung zugeschaltet, um den Spitzenlastbedarf zu decken. Gleichzeitig wird ein Konzept zur kurz- oder mittelfristigen Modernisierung der Gebäudehülle durch Dämmung und bessere Fenster erstellt. Ist dieses dann mittelfristig umgesetzt, reicht die Wärmepumpe als alleinige Heizung aus und die alte Heizung kann stillgelegt werden.
... etwa 20 Jahre oder älter ist: Dann ist der Handlungsbedarf absehbar. Hier sollten die möglichen Heizungsalternativen wie Wärmepumpe, Nah- oder Fernwärmeanschluss oder Pelletheizung möglichst bald mithilfe einer Energieberatung geprüft werden, rät die Verbraucherschutzzentrale. Danach gilt es, mehrere Angebote einzuholen und eine Heizungsfirma zu beauftragen, die Erfahrungen mit dem Einbau von Wärmepumpen hat. red