Sinzig - Mit einem kuriosen Fall von Geldwäsche musste sich das Amtsgericht Sinzig befassen: Die Täterin war sich ihrer Tat überhaupt nicht bewusst.
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Sinzig – Mit einem kuriosen Fall von Geldwäsche musste sich das Amtsgericht Sinzig befassen: Die Täterin war sich ihrer Tat überhaupt nicht bewusst.
Die 30-jährige Angeklagte aus dem Ahrkreis wurde wegen leichtfertiger Geldwäsche verwarnt und zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt, die allerdings 18 Monate zur Bewährung ausgesetzt wurde.