Sinzig
Verwarnung wegen "Leichtfertiger Geldwäsche"

Sinzig - Mit einem kuriosen Fall von Geldwäsche musste sich das Amtsgericht Sinzig befassen: Die Täterin war sich ihrer Tat überhaupt nicht bewusst.

Lesezeit 2 Minuten
Sinzig – Mit einem kuriosen Fall von Geldwäsche musste sich das Amtsgericht Sinzig befassen: Die Täterin war sich ihrer Tat überhaupt nicht bewusst. Die 30-jährige Angeklagte aus dem Ahrkreis wurde wegen leichtfertiger Geldwäsche verwarnt und zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt, die allerdings 18 Monate zur Bewährung ausgesetzt wurde.

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