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Rheinland-Pfalz
Verwaltungsgericht hat entschieden: ZDF muss NPD-Spot nicht senden
Das ZDF ist nicht den einfachen Weg gegangen – mit dem üblichen Hinweis, dass für den Inhalt von Wahlspots die Parteien verantwortlich sind. In diesem Propagandafall lässt es der Sender darauf ankommen, die Grenze des juristisch Erlaubten zu klären. Die ist am Freitagmorgen fürs Verwaltungsgericht Mainz eindeutig überschritten: „Dieser Wahlwerbespot ...