Rheinland-Pfalz
Verwaltungsgericht hat entschieden: Einkaufsmärkte dürfen auch Spielwaren und Kleidung verkaufen
Ein Regal mit Spielzeug, also nicht-essentiellen Waren, ist in einem Supermarkt mit Flatterband abgesperrt.
dpa

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat zwei rheinland-pfälzischen Einkaufsmärkten in einer Eilentscheidung erlaubt, in der Corona-Krise weiter ihr gesamtes Sortiment zum Verkauf anzubieten. Eine Anordnung der Kommune, alle „nicht privilegierten“ Waren wie Kleidung und Spielwaren wegzuräumen, sei nicht in jedem Fall zulässig, heißt es in der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung (AZ: 3 L 1189/20.KO). Die Landesverordnung zur Bekämpfung der Pandemie decke diese Forderung nicht ab.

Lesezeit 1 Minute
Seit Mitte Dezember müssen bundesweit alle Geschäfte geschlossen bleiben. In Rheinland-Pfalz sieht die Landesverordnung unter anderem Ausnahmen für Lebensmittelläden, Getränkemärkte, Drogerien und Babyfachmärkte vor. Der Verkauf weiterer Waren in diesen Läden ist ausdrücklich gestattet, wenn sie nicht den Schwerpunkt des Sortiments bilden.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region

Weitere regionale Nachrichten