Bad Kreuznach/Sponheim
Verurteilungen im Baumstamm-Prozess: Erzieherinnen und Waldarbeiter hätten Gefahr erkennen müssen
Wilhelm Leyendecker

Bad Kreuznach/Sponheim. Im Baumstamm-Prozess hat das Bad Kreuznacher Amtsgericht am Donnerstag alle drei Angeklagten für schuldig befunden.

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Bad Kreuznach/Sponheim. Im Baumstamm-Prozess hat das Bad Kreuznacher Amtsgericht am Donnerstag alle drei Angeklagten für schuldig befunden. Richter Dr. Artur Müller-Wewel verurteilte den Forstarbeiter wegen fahrlässiger Tötung und zweifacher fahrlässiger Körperverletzung zu einer geringen Geldstrafe.

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Rheinland-Pfalz

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