Verfassungsrechtler hält Verbot der Aufführung des Schmähvideos für denkbar
Protest gegen ein Schmähvideo: Hunderttausende Anhänger der Hisbollah sind in Beirut auf die Straße gegangen. Foto: Wael Hamzeh DPA
Mainz- Der Mainzer Verfassungsrechtler Friedhelm Hufen hält es für durchaus denkbar, dass ein deutsches Gericht, wenn es angerufen wird, die Aufführung des islamfeindlichen Schmäh-Videos verbietet. „Dies ist nach Paragraf 116 im Strafgesetzbuch möglich, wenn Publikationen wie auch Videos eine Religion schmähen und damit den öffentlichen Frieden gefährden“, sagte er im Gespräch mit der Rhein-Zeitung.
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Mainz- Der Mainzer Verfassungsrechtler Friedhelm Hufen hält es für durchaus denkbar, dass ein deutsches Gericht, wenn es angerufen wird, die Aufführung des islamfeindlichen Schmäh-Videos verbietet.
„Dies ist nach Paragraf 116 im Strafgesetzbuch möglich, wenn Publikationen wie auch Videos eine Religion schmähen und damit den öffentlichen Frieden gefährden“, sagte er im Gespräch mit der Rhein-Zeitung (Koblenz, Mainz / Mittwochausgabe).