Das Justizzentrum in Koblenz, in dem der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof, das Oberverwaltungsgericht, das Verwaltungsgericht, die Generalstaatsanwaltschaft, die Staatsanwaltschaft, das Sozialgericht und das Arbeitsgericht untergebracht sind. dpa/Thomas Frey
Der Verfassungsgerichtshof hat den überwiegenden Teil des rheinland-pfälzischen Sondervermögens zur Eindämmung der Corona-Krise für verfassungskonform erklärt. Teilbereiche seien aber nicht mit der Verfassung vereinbar und daher nichtig, urteilte das Gericht am Freitag.
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Bei Ausgaben für die Unternehmensförderung im Umweltbereich und zum Ausbau der digitalen Infrastruktur sei ein zeitlicher und inhaltlicher Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nicht erkennbar. Die übrigen Maßnahmen aus den Bereichen Medizin, Bildung, Wirtschaft und Kommunalfinanzen beanstandete das höchste rheinland-pfälzische Gericht nicht.