Plus
Rheinland-Pfalz
Verfahren vor Oberlandesgericht beginnt bald: Düstere Zeiten für den Medizinischen Dienst
Hing alles an einem Formfehler?
In erster Instanz hat das Mainzer Landgericht bereits die fristlose Kündigung am 16. Oktober 2013 für nicht rechtens erklärt. Nun wird mit dem Oberlandesgericht die nächste Instanz bemüht. Aus Sicht des MDK verlor man in der ersten Runde ausschließlich wegen eines Formfehlers, über den man aber ...