Das Arbeitsgericht Bad Kreuznach hat die Klagen einer ehemaligen Haushälterin gegen den Fernsehkoch Johann Lafer abgewiesen. Die Entscheidung betreffe sowohl die Zahlungsklage als auch die Kündigungsschutzklage der Frau, teilte die Richterin am Donnerstag in Bad Kreuznach mit.