Von Kurt Knaudt
Zumindest eine Hürde hat Johann Lafer übersprungen: Das Arbeitsgericht Bad Kreuznach wies die Klage seiner früheren Haushälterin wegen einer nach ihren Berechnung noch offenen Forderung in Höhe von rund 3000 Euro ab.Ihre Lohnzahlungen seien zwar zunächst nicht korrekt abgerechnet worden.
Urteil: Lafers frühere Haushälterin blitzt am Arbeitsgericht ab

Mit betretener Miene verließ die frühere Haushälterin von Johann Lafer das Arbeitsgericht: Ihre Klage wurde abgewiesen. Im Raum steht aber noch ihre Strafanzeige wegen Betrugs und Steuerhinterziehung. Foto: Gustl Stumpf
gst
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