Koblenz/Idar-Oberstein

Urteil im IS-Prozess gefallen: Nadine K. zu mehrjähriger Gefängnisstrafe verurteilt

Prozessauftakt gegen mutmaßliche IS-Anhängerin
Das Urteil gegen Nadine K. ist gesprochen. Foto: Thomas Frey/picture alliance/dpa

Die Angeklagte wurde unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und Beihilfe zum Völkermord schuldig gesprochen.

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Das Oberlandesgericht Koblenz hat die Angeklagte im Prozess um eine mutmaßliche IS-Mitgliedschaft und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Die Angeklagte wurde am Mittwoch unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Beihilfe zum Völkermord schuldig gesprochen. Das Gericht verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und drei Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Senat sehe es als erwiesen an, dass die 37-jährige Deutsche in ihrer Zeit beim Islamischen Staat (IS) in Syrien und im Irak eine junge Jesidin drei Jahre lang „im eigenen Interesse als Haushaltssklavin missbraucht“ habe, sagte die Richterin. „Ausgangspunkt ist dabei das Zusammentreffen zweier Frauen, deren Leben unter normalen Umständen keinerlei Berührungspunkte gehabt hätten.“

Vergewaltigungen ermöglicht und gefördert

Ihr Mann habe die Frau in den Haushalt gebracht und regelmäßig vergewaltigt. Die Angeklagte habe die Vergewaltigungen ermöglicht und gefördert. „Sie hätte etwas tun können und müssen“, sagte die Richterin am Mittwoch in Richtung der Angeklagten.

Der Senat habe keine Anhaltspunkte feststellen können, aus denen sich eine Distanzierung der Angeklagten ergebe, sagte die Richterin. Sie habe aber „zumindest in Ansätzen“ Reue und Mitgefühl gezeigt. Sie bezeichnete die Angeklagte als intelligente und selbstbestimmte Frau, die sich willentlich dem IS angeschlossen habe.