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Rheinland-Pfalz

Urteil: Hartz IV-Antrag auf Kostenübernahme gescheitert – VW-Bus keine Wohnung

Er lebte im VW-Bus - doch mit dem Antrag auf Kostenübernahme für KFZ-Kosten & Co. scheiterte der Hartz-IV-Empfänger beim Jobcenter. Ein Gericht entschied: Der Bus gilt nicht als Wohnsitz (Symbolfoto).
Er lebte im VW-Bus - doch mit dem Antrag auf Kostenübernahme für KFZ-Kosten & Co. scheiterte der Hartz-IV-Empfänger beim Jobcenter. Ein Gericht entschied: Der Bus gilt nicht als Wohnsitz (Symbolfoto). Foto: Thomas Reimer –

Ein VW-Bus mit Anhänger ist keine Unterkunft – zumindest für das Landessozialgericht in Mainz, wenn es um Hartz-IV-Geld geht. Der Besitzer eines VW-Busses hatte den Wagen auch als Wohnung genutzt. Deshalb beantragte er beim Jobcenter die Übernahme der Kosten für Ersatzteile, Kraftfahrzeugsteuer und einen Heizstrahler.

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Rheinland-Pfalz - Ein VW-Bus mit Anhänger ist keine Unterkunft - zumindest für das Landessozialgericht in Mainz, wenn es um Hartz-IV-Geld geht. Der Besitzer eines VW-Busses hatte den Wagen auch als Wohnung genutzt. Er schlief auf einer Matratze, die er in dem Bus untergebracht hatte. Deshalb beantragte er beim Jobcenter die Übernahme ...