Um welche Beschwerden sich die Bürgerbeauftragte des Landes kümmert
Um welche Beschwerden sich die Bürgerbeauftragte des Landes kümmert: Autoschild unter Nazi-Verdacht
Barbara Schleicher-Rothmund (SPD)
dpa

Rheinland-Pfalz. Straßenverkehrsbehörden können Kennzeichen verbieten. Denn manche Abkürzung gilt als versteckter Nazi-Code. In einem Fall im Land trieben es die Zulassungsstellen 2018 aber zu weit. Ein Bürger, der aus Ludwigshafen in den Rhein-Pfalz-Kreis zog, wünschte sich passend zu den Anfangsbuchstaben seines Vor- und Nachnamens ein Kürzel mit „RP-SD“ auf dem Nummernschild. Daraus wurde ein Fall.

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Das geht nicht, schmetterte ihn die Zulassungsstelle ab. Denn die Abkürzung „SD“ stehe für „Sicherheitsdienst des Reichsführers SS“. Nach einer Beschwerde über die abenteuerliche Absage schaltete sich die rheinland-pfälzische Bürgerbeauftragte Barbara Schleicher-Rothmund ein.

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