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Rheinland-Pfalz

Überprüfung von Karnevalswagen: RKK und Land sind sich einig, Vereine atmen auf

Ein Foto vom Mainzer Rosenmontagszug 2020.
Ein Foto vom Mainzer Rosenmontagszug 2020. Foto: picture alliance/dpa

Karnevalsvereine können ihre Umzugswagen in der kommenden Session dem TÜV oder sonstigen anerkannten Prüfstellen vorführen – dort wird dann ein Gutachten erstellt, das Grundlage für die Erteilung einer Betriebserlaubnis durch die zuständige Zulassungsstelle ist. Diesem Verfahren hat die Landesregierung zugestimmt – und damit für Aufatmen bei Karnevalisten gesorgt.

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Das teilen die Rheinischen Karnevals-Korporationen (RKK) pünktlich zum 11. 11. mit. Viele Vereine fürchteten demnach, dass ihre Wagen aufgrund hoher Auflagen und Kosten bei Umzügen nicht hätten mitrollen können. Nun habe sich das Land dafür eingesetzt, dass die Kosten nur zwischen 150 und 200 Euro betragen dürfen (statt 300 bis 500 Euro).

„Damit fällt uns ein riesiger Stein vom Herzen, denn unsere Vereine haben nun Planungssicherheit für den Straßenkarneval“, so RKK-Präsident Hans Mayer. „Wir haben eine tragfähige Lösung erreicht. Auf Bemühen der RKK e.V. und in enger Zusammenarbeit mit Verkehrsministerium und Staatskanzlei wurde für die aktuelle Session eine Lösung für die Karnevalswagen erreicht.“

red