Ein Foto vom Mainzer Rosenmontagszug 2020. picture alliance/dpa
Rheinland-Pfalz. Karnevalsvereine können ihre Umzugswagen in der kommenden Session dem TÜV oder sonstigen anerkannten Prüfstellen vorführen – dort wird dann ein Gutachten erstellt, das Grundlage für die Erteilung einer Betriebserlaubnis durch die zuständige Zulassungsstelle ist. Diesem Verfahren hat die Landesregierung zugestimmt – und damit für Aufatmen bei Karnevalisten gesorgt.
Das teilen die Rheinischen Karnevals-Korporationen (RKK) pünktlich zum 11. 11. mit. Viele Vereine fürchteten demnach, dass ihre Wagen aufgrund hoher Auflagen und Kosten bei Umzügen nicht hätten mitrollen können. Nun habe sich das Land dafür eingesetzt, dass die Kosten nur zwischen 150 und 200 Euro betragen dürfen (statt 300 bis 500 Euro).