Westerburg/Koblenz – Urteil gegen die Schläger von Westerburg: Der Vorsitzende Richter sprach von einer „kaum fassbaren Tat“. Der Staatsanwalt bezeichnete sie als feige und hinterlistig. Das Landgericht Koblenz verurteilte die Täter wegen versuchten Totschlags und Diebstahls zu sieben Jahren Haft.