Gastronomen dürfen am 13. Mai öffnen, Dauercamper zurückkehren - Hoteliers, Ferienwohnungsbesitzer und Camper müssen bis 18. Mai warten: Tourismus läuft wieder an: Die Rückkehr der Gäste
Gastronomen dürfen am 13. Mai öffnen, Dauercamper zurückkehren - Hoteliers, Ferienwohnungsbesitzer und Camper müssen bis 18. Mai warten
Rheinland-Pfalz. Gastronomen und Hoteliers haben diese Botschaft seit rund sieben Wochen herbeigesehnt: Sie dürfen – unter Auflagen – wieder öffnen. „Wer zu viel lockert, riskiert gesundheitliche Risiken. Wer zu wenig lockert, riskiert schwere wirtschaftliche Schäden“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). Sie sei froh, der Tourismusbranche helfen zu können, die in Rheinland-Pfalz unter erheblichem Druck stehe. Restaurants, Bars und Kneipen dürfen demnach am 13. Mai durchstarten. Auch Dauercamper sollten sich den kommenden Mittwoch im Kalender markieren. Hotels, Ferienhäuser, Ferienwohnungen und andere Campingplätze dürfen im Land wenige Tage später – vom 18. Mai an – wieder ihre Pforten für Touristen öffnen. Die endgültige Rechtsverordnung mit exakten Vorgaben und Auflagen wird am Freitag veröffentlicht. Doch einige Details sind bereits jetzt bekannt.
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Das gilt für die Gastronomie: Ab dem kommenden Mittwoch dürfen Gastronomen Gäste bedienen – unter diesen Voraussetzungen: Stehplätze sind nicht erlaubt. Alle müssen an Tischen sitzen. Diese müssen zwingend reserviert werden. Man darf gemeinsam mit Personen aus einem zweiten Haushalt zusammensitzen, der Abstand zu anderen Gruppen muss – von Stuhl zu Stuhl – 1,50 Meter betragen.