Rheinland-Pfalz. Die Krankenkasse muss einer stark übergewichtigen Frau eine Magenverkleinerung nur bezahlen, wenn alle anderen Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft sind.
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Rheinland-Pfalz. Die Krankenkasse muss einer stark übergewichtigen Frau eine Magenverkleinerung nur bezahlen, wenn alle anderen Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft sind.
Das entschied das Landessozialgericht. Die Richter verlangen eine wenigstens sechs- bis zwölfmonatige Behandlung – etwa durch Ernährungsberatung und Ernährungsumstellung.