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Rheinland-Pfalz

Tausende Notrufe in der Flutnacht: U-Ausschuss beschäftigt sich mit Integrierter Leitstelle Koblenz

Von Bastian Hauck
Ein Feuerwehrmann, einsam im Trümmerfeld: So sah es am Tag nach der Flut im Juli 2021 in Bad Neuenahr-Ahrweiler aus. Die Schrecken der Nacht waren für die Betroffenen unermesslich, davon zeugen auch Tausende Notrufe, die bei der Integrierten Leitstelle Koblenz eingingen.  Foto: dpa(
Ein Feuerwehrmann, einsam im Trümmerfeld: So sah es am Tag nach der Flut im Juli 2021 in Bad Neuenahr-Ahrweiler aus. Die Schrecken der Nacht waren für die Betroffenen unermesslich, davon zeugen auch Tausende Notrufe, die bei der Integrierten Leitstelle Koblenz eingingen. Foto: dpa(

Als Christian Märkert am Freitagabend im Untersuchungsausschuss (U-Ausschuss) zur Flutkatastrophe seine Aussage beginnt, wird es emotional. Der 42-Jährige war im vergangenen Sommer der Abteilungsleiter der Integrierten Leitstelle Koblenz, bei der Tausende Notrufe aus dem Hochwassergebiet eingingen. Bei denen Menschen um Rettung flehten.

Lesezeit: 4 Minuten
Märkert befand sich am 14. Juli eigentlich schon im Resturlaub, im August sollte er seine neue Stelle als Leiter einer Berufsfeuerwehr in Nordrhein-Westfalen antreten. Als er allerdings am 14. Juli tagsüber vom Unwetter im nördlichen Rheinland-Pfalz erfuhr, entschied er sich, in die Leitstelle zu fahren und zu helfen. Im U-Ausschuss ...
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CDU-Fraktion: Innenminister Lewentz soll sich erklären

Zu der Einschätzung des Juristen Bernd Grzeszick im Untersuchungsausschuss zur Flut, dass das Land bei Starkregenereignissen wie im vergangenen Sommer automatisch für die Einsatzleitung zuständig sein kann, sagte Dirk Herber, CDU-Obmann im Ausschuss, nach der Anhörung des Sachverständigen: „Die heutigen Ausführungen bestätigen die Auffassung der CDU-Fraktion, wonach das Land mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion im Verlauf der Flutnacht die Einsatzleitung innehatte. Es drängt sich die Frage auf, ob sich die ADD objektiv rechtswidrig verhalten hat.“ Es sei um zentrale Gefahrenabwehrmaßnahmen bei einem überregionalen Großschadensereignis gegangen. Damit sei die Landesregierung in der Pflicht gewesen, sich „ein umfassendes Lagebild zu verschaffen und zu handeln. Das ist nicht passiert“, kritisierte Herber. Der CDU-Obmann forderte Innenminister Roger Lewentz (SPD) und ADD-Präsident Thomas Linnertz auf, sich zur Sache zu äußern.

Der Staatsrechtler Grzeszick hatte im Untersuchungsausschuss gesagt, es gebe keine rechtliche Grundlage, dass das Land – und damit die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ADD – nur auf Bitte etwa der Kreise die Leitung übernehmen könne. Er verwies explizit auf das Brand- und Katastrophenschutzgesetz LBKG, wonach das Land vielmehr automatisch zuständig sei, wenn sich eine größere Lage über mehrere Regionen erstrecke und Ressourcen knapp seien. Für die Verantwortlichkeit müsse nicht zuvor der Katastrophenfall ausgerufen worden sein. Dies passierte im Kreis Ahrweiler am 14. Juli erst um 23.09 Uhr, in anderen Kreisen deutlich früher. Mit seinen Erläuterungen widerspricht Grzeszick, der früher auch an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz tätig war, den Ausführungen von Innenminister Lewentz. bas

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