Rechtsgutachten der Verbandsgemeinde St. Goar-Oberwesel zweifelt den Bestandsschutz für die Strecke Koblenz-Mainz an: Strecke zwischen Koblenz und Mainz: Klagt die Region Mittelrhein gegen die Bahn?
Rechtsgutachten der Verbandsgemeinde St. Goar-Oberwesel zweifelt den Bestandsschutz für die Strecke Koblenz-Mainz an
Strecke zwischen Koblenz und Mainz: Klagt die Region Mittelrhein gegen die Bahn?
Und täglich rauschen die Güterzüge: Nicht nur am Bahnhof in St. Goar prägen teils Hunderte Meter lange Frachtzüge das Bild auf der Mittelrheinstrecke. Ein Rechtsgutachten wirft nun die Frage auf, ob die Menschen im Tal sich dies überhaupt bieten lassen müssen. Foto: Werner Dupuis Volker Boch
St. Goar-Oberwesel. Betreibt die Deutsche Bahn die linksrheinische Strecke zwischen Koblenz und Mainz illegal? Diese Frage steckt hinter einem Rechtsgutachten, das die Verbandsgemeinde St. Goar-Oberwesel in Auftrag gegeben hat. Am Donnerstag wurde die Einschätzung des Düsseldorfer Verwaltungs- und Vergaberechtlers Clemens Antweiler öffentlich: Er zweifelt den Bestandsschutz für die Trasse erheblich an. Die Verbandsgemeinde berät nun darüber, ob sie gegen die DB Netz AG als Streckenbetreiber klagt. Denn dies könnte ein Druckmittel sein, um im Mittelrheintal für deutlich mehr Lärmschutz zu sorgen.
Bereits vor Monaten wollte VG-Bürgermeister Thomas Bungert von der Bahn wissen, welche Unterlagen zur Genehmigung und zum Bau der Strecke im Jahr 1859 existierten. „Mehrfach habe ich mit der Bahn, der DB Netz AG und dem Eisenbahn-Bundesamt kommuniziert“, betont er.